Drohnen: Was darf man wo?

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Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Flugmodell und einer Drohne? Das eine klingt nach Freizeitspaß und das andere nach Weltbedrohung. In einem Land wie Deutschland dürfen sich auch unbemannte Flugobjekte nicht frei bewegen – ihr Betrieb ist erlaubnispflichtig.

Eine „Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen“ soll Klarheit über die Rechtslage von Drohnen im zivilen privaten Einsatz geben. Die Broschüre, ein gemeinsames Werk von Bundesbehörde (BMVBS) und den Landesluftfahrtbehörden soll einerseits die Bürger infomieren, was Drohnen in ihrer Lebenswelt dürfen und anderseits die „Nutzer von ferngesteuerten Luftfahrtgeräten ansprechen, um Klarheit über derzeitige Regelungen zu unbemannten Luftfahrtsystemen zu schaffen“.

Der Text ist erfreulich verständlich geschrieben und die Broschüre enthält auch Hinweise zu den Antragsunterlagen: Wo sie einzureichen sind und was sie enthalten müssen.

3 Gedanken zu “Drohnen: Was darf man wo?

  1. wobei die NfL I 281 / 13 vom Ende Dezember 2013 noch einen wesentlichen Punkt ins Licht rückt, der offensichtlich von den verschiedenen Ländern (RP Münster bei mir) ziemlich Ernst genommen wird:

    „Für den Aufstieg … kann eine allgemeine Erlaubnis erteilt werden, außer für den Betrieb über Menschen und Menschenansammlungen“

    …womit faktisch jeder Fotoflug um belebte Marktplätze oder Events ausgeschlossen sind… schade…

  2. Und auch für alle Flugmodelle ist eine Haftpflichtversicherung
    vorgeschrieben.
    Gruß
    Bernhard

  3. Eine Uebersicht zur Versicherungslage von Drohnen findet sich hier

    Alles gute !

    +++hkl: Werbung im Text entfernt***

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