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Die zwei Drohnen und ihre Steuerung auf dem Anti-Drones-Event in der Commerzbank-Arena in Frankfurt am 31.10.2016

Man kann (wie bei vielen anderen Dingen) den Kopf in den Sand stecken und meinen, das geht mich nichts an. Helfen tut es (wie bei vielen anderen Dingen) wenig:

Drohnen sind ein Teil unseres Alltags und wenn sie es für den Einzelnen noch nicht sind, werden sie es. Besser, sich gleich mit ihnen zu arrangieren und sie gesetzlich und auch in unserer Aufmerksamkeit miteinbeziehen, vor allem, was die eigene Sicherheit betrifft.

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In den USA ist es uns schon vor mehr als einem Jahr passiert, dass eine Drohne mit Kamera ganz locker ums Haus herumschwirrte und von der Oberlichte aus ins Haus fotografierte und filmte. Je nach Bundesstaat gibt es da keine oder nur wenige gesetzliche Handhabe gegen den Drohnenflug.

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Mediales Event der Drohnen Tracker

Man kann auf Drohnen nicht nur Kameras packen. Um solche Gefahren abzuwenden, findet die Technik wieder ihre Anti-Technik: Drohnen-Tracker. Bei einer Vorführung in der Commerzbank-Arena in Frankfurt zeigte ein Hersteller, was da bereits alles geht. Nicht nur das Erkennen (Tracken), sondern auch die gezielte Abwehr. Letztere darf allerdings nur die Polizei durchführen. Das geht vom Jammen: Stören des WLANs, des GPS-Signals oder der Frequenz, mit der die Drohne gesteuert wird, bis zum gezielten elektronischen Abschuss der Drohne. Star Treck lässt grüßen.

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Die wachsende Leistungsfähigkeit, einfachere Handhabung und der rasante Preisabfall lassen die Drohnentechnologie schnell wachsen.

Wie ein ziviler Polizeibeamter allerdings anmerkte, hilft die ganze Kunst der Tracker Technik leider nicht dazu, (rechtzeitig) festzustellen, ob die anfliegende Drohne nun eine gute (eines sogenannten Hobby-Drohnen-Piloten) oder eine gefährliche eines Terroristen ist.

In einigen Bundesländern setzt die Polizei selbst Drohnen zur Überwachung ein. Allerdings wusste der Beamte mit 5 Sternen (laut Wiki ist das ein Erster Polizeihauptkommissar) auf der mit Polizisten gut besuchten Veranstaltung nicht, dass in Hessen bereits eine Drohne dazu eingesetzt wird.

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Die beiden – ein Airliner und eine Drohne im gleichen Luftraum  – kommen normalerweise nicht vor. Dürfen es nicht. Denn im Luftraum „D“ (Delta) für den Frankfurter Anflug über der Commerzbank-Arena dürfen Drohnen nur mit Ausnahmegenehmigung aufsteigen.

screen1Das Trackingsystem zur Drohnenabwehr besteht (nach Herstellerangaben) aus einer intelligenten Software und einer optimierten Multi-Sensor-Hardware mit Kameras, Mikrofonen und Wi-Fi-Sensoren und zusätzlich einem Radiofrequenz-Scanner. Über Schnittstellen können weitere Sensoren wie Überwachungskameras, Radargeräte oder Abwehrmechanismen von Drittanbietern (Störsender…) integriert werden.

Alle Fotos (c) H. Kleisny


Kommentare

11 Antworten zu „Was auf Drohnen-Piloten zukommt“

  1. Toller Bericht, Danke sehr!

  2. […] Source: Was auf Drohnen-Piloten zukommt […]

  3. „Drohnen“ gibt es im deutschen Luftrecht nicht. Sie meinen vermutlich „Flugmodelle“ oder „unbemannte Luftfahrtsysteme“

    1. Der FlugundZeit-Blog ist kein Gesetzestext, sondern will die Allgemeinheit informieren.
      Und da holpert Drohne um einiges weniger als „unbemanntes Luftfahrtsystem“.

  4. Im Augenblick ist der technische Fortschritt und die Möglichkeiten schneller als die öffentliche Meinung und die Rechtssprechung.
    Sogar in Spielzeugläden werden Drohnen angeboten mit Kameras für etwa 200€.
    Wenn ein Bastler eine Drohne mit einer sebstgebauten Funkanlage ausrüstet, dann hilft auch eine Abwehrsoftware nicht, wenn die Funkfrequenz und die Modulation nicht bekannt sind.
    Da kommt noch einiges auf uns zu!

    1. Das mit selbst gebauten Fernsteuerungen auf anderen Frequenzen ist tatsächlich eine Lücke. Ein Störsender könnte einfach alles jammen, ist jedoch problematisch da dann Polizei auch nicht mehr funken könnte.

      1. @Andi
        Kommt eine gewisse Eigenintelliegenz und schnelles Frequenzhopping bei der „Drohne“ dazu, wird das Jammen nahezu wirkungslos.Für eine einfache ja, aber für eine die Störungsicherheit im Vordergund stehen hat, wohl kaum.

  5. @Helga #3
    …ja, aber Sprache prägt eben auch!
    Ich bin selber Modellflieger – und „Drohnen“ werden vom Militär eingesetzt und sind meist bewaffnet – was bedrohlich wirkt. Und das wohl auch soll.
    Ich fliege „Multikopter“ – das geht auch leicht von der Hand und rückt unsere Modelle ins rechte Licht – das eines Hobbys!
    Und das Problem sind nicht die überwiegende Anzahl von verantwortungsbewussten Hobby-Modellfliegern – sondern, dass jeder „Dödel“ einen „Kopter“ an jeder Tankstelle kaufen kann und sich nicht über die bereits existierenden gesetzlichen Grundlagen informiert!

    Anderer Teil der „Hexenjagd“ auf die wenigen unvernünftigen Piloten ist, dass sich u.a. Amazon bereits jetzt einen Luftraum exklusiv sichern möchte – falls sie doch einmal Multikopter für die Auslieferung von Waren verwenden möchten…

    Wie auf vielen Gebieten: wer Schaden anrichten möchte wird immer einen Weg finden – aktuell leiden vor allem die ernsthaften Modellbauer unter der schlechten Stimmung, die durch die Medien geht. (Cui bono…).

    Jeder Modellbauer wäre bereit, sein Modell registrieren zulassen. Und ein offizieller Beipackzettel mit den „do´s and dont´s“ würde sicher die Anzahl der Zwischenfälle mindestens halbieren…

    lg

    1. (Bitte keine links)
      Der überwiegende Teil der Multikopterpiloten ist mit Sicherheit ok, sehe ich und alle, die Gesetze machen sicher auch so. Aber wie auch auf anderen Gebieten, man muss sich um die wenigen Ausnahmefälle kümmern, die den großen Schaden anrichten können.
      Und deshalb halt Regeln aufstellen, die für alle gelten…

      Den Beipackzettel haben die Amis schon. Wir müssen hierzulande das Rad nicht neu erfinden. Das Umsetzen, was sich anderswo bewährt, wäre schon ein Schritt in die richtige Richtung.

      Auf dieser Seite des Teichs sind wir noch weit zurück.

  6. Und deshalb halt Regeln aufstellen, die für alle gelten…

    Nuja – die gibt es ja schon längst…

    Aber Max Mustermann mit dem Kopter von Conrad kennt die halt nicht…
    Und dann könnte man fast meinen, dass das Nicht-Beilegen des existierenden Beipackzettels auch schon wieder Methode hat… und nein, ich leide nicht unter VT 😉
    Fakt ist eben, dass Amazon den Luftraum ab 150m gerne für sich reservieren will – und deshalb sollen ALLE da nicht mehr fliegen… was natürlich Schwachsinn ist – denn mit einer Spielzeug-„Drohne“ will man (meist) gar nicht so weit hoch – eine solche Reglementierung beträfe vor allem Flächenflieger… und das Thema „Kopter mit Kamera mit Smartphone fliegen“ ist ja schon mindestens 4 Jahre alt … da hätte man unterwegs dann doch schon mal den „Beipackzettel“ beilegen können…
    Wie gesagt, für mich ist das eine „Hexenjagd“, dass man das Thema mit den wenigen (teils fingierten) Übergriffen gerade jetzt so durch die Medien treibt…

    1. für mich ist das eine „Hexenjagd“,

      …und ich möchte, dass etwas getan wird, BEVOR der erste Kopter in ein Triebwerk fliegt.

      Fußballstadien sind nicht so mein Gebiet, aber sicher ist es über jeglicher Art von Menschenansammlungen wichtig, den Drohnenflug zu begrenzen.

Über die Autorin

Die Journalistin Helga Kleisny ist diplomierte Physikerin (TU Wien), Fallschirmspringerin und Pilotin. Nach Arbeitsorten weltweit (Wien, Taipeh, Boca Raton (FL), München, Frankfurt…) sind ihre Haupt-Lebens- und Arbeitsorte nun in Deutschland und in den USA. Sie schreibt als freie Luft- und Raumfahrtjournalistin. Ihre Begeisterung für alles Technische und die Natur, am besten in Kombination, zeigt sich in ihren Büchern und in Seminaren und Vorträgen.

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