Haftung für Künstliche Intelligenz

Ist es der Programmierer, der Hersteller der Hardware, der Nutzer oder das schlechte Wetter?

Wer ist verantwortlich, wenn eine KI Mist baut?

Opfer müssen bisher detailliert erklären, wie der Schaden durch ein bestimmtes Verschulden oder eine bestimmte Unterlassung verursacht wurde; dies kann beim Versuch, komplexe KI-Systeme zu verstehen und sich darin zurechtzufinden, ganz schön schwierig sein.

Gesetzliche Regelungen sind dringend erforderlich. Nach fast 40 Jahren will die EU-Kommission nun erstmals die Haftungsregeln für künstliche Intelligenz (KI) in der EU harmonisieren. Dies erfolgt im Rahmen der Anpassung der europäischen Haftungsvorschriften.

Wer haftet für Schäden, die entstehen, wenn Produkte wie Roboter, Drohnen oder Smart-Home-Systeme durch Software-Updates, KI oder digitale Dienste, die für den Betrieb des jeweiligen Produkts erforderlich sind, unsicher gemacht werden, und wenn die Hersteller Schwachstellen im Bereich der Cybersicherheit nicht beheben.

Quelle: Neue EU-Regeln zur Produkthaftung und harmonisierte Haftungsvorschriften (EK)

Die neuen Vorschriften sollen Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen bei der Investition in neue und innovative Produkte. Zudem sollen Opfer angemessen entschädigt werden können, wenn fehlerhafte Produkte Schäden verursachen. Dazu wird ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln im Besitz von Unternehmen und Anbietern eingeführt.

Wer sich über die geplanten Regeln näher informieren möchte oder muss:

In Wien wird dazu online und in Präsenz ein Workshop abgehalten. Der ist Teil des Internationalen Rechtsinformatik Symposium IRIS am 16. November 2022 von 13 bis 16 und findet in den Räumen der Österreichischen Kontrollbank statt.

Die virtuelle Teilnahme ist ab 14 Uhr möglich.

Zur kostenlosen Teilnahme ist eine vorherige Registrierung erforderlich:
https://www.eventbrite.at/e/interdisziplinarer-workshop-haftung-fur-kunstliche-intelligenz-hybrid-tickets-296688020857