Lufthansa verklagt

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Nun ist es soweit. Den Mangel an Fluggerät und Personen, die dieses fliegen (aka Piloten und Flugbegleitendes Personal) und instand halten (Techniker) nehmen die zahlenden Kunden nicht mehr hin.

Seit Corona und allen Reduzierungsmaßnahmen dadurch fehlt es in der kommerziellen Fliegerei an allem: Personal und Gerät. Dadurch fallen täglich Flüge aus. Unvermutet und plötzlich. Durch die Röhre schauen die Passagiere, die sich Wochen und monatelang auf Ihren wohlverdienten Urlaub gefreut haben, Termine, Hotels und Reisen gebucht haben, oder auch Geschäftsreisende, die von ihren Terminen abends nicht mehr nach hause kommen oder morgens erst gar nicht rechtzeitig hin.

Ein Kunde, der den Großteil des Geldes seiner 27000 Euro Tickets erst nach Klageeinreichung zurück erhielt, obwohl die Lufthansa den Flug ohne Nennung von Gründen storniert hatte, brachte das Fass zum Überlaufen. Seine Rechtsanwaltskanzlei stellte Strafanzeige gegen den gesamten Lufthansa-Vorstand wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 266 StGB.

Die Begründung

Die Lufthansa AG fällt durch die verzögerten Rückzahlungen von stornierten Flugtickets negativ bei den Verbrauchern auf. Auch für Aktionäre kann diese Vorgehensweise negative Folgen haben. Da die Lufthansa-Kunden die Rückzahlung der Ticketpreise erst einklagen müssen, entstehen dem Konzern erhebliche Kosten, die den Gewinn und damit den Aktienkurs negativ beeinflussen könnten. Dadurch können Aktionäre und Anleger direkt geschädigt werden. 

Ein Verbraucher erwarb verschiedene Flüge bei der Lufthansa AG zum Gesamtpreis von knapp 27.000 Euro. Diese Flüge wurden ohne jegliche Begründung von der Lufthansa AG storniert. Auf der Homepage der Lufthansa AG wirbt das Unternehmen bei Stornierungen mit folgendem Angebot: „Wurde Ihr Flug geändert oder annulliert? Mit unserem Chat Assistant können Sie sich Ihr Ticket schnell und bequem zurückerstatten lassen.“

Nach der Stornierung erstattete die Lufthansa AG rund 6.000 Euro. Den Restbetrag von rund 21.000 Euro behielt das Unternehmen jedoch ein. Trotz zahlreicher Schreiben an die Lufthansa AG und Telefonaten mit dem zuständigen englischsprachigen Kundenzentrum in Indien rührte sich Lufthansa nicht.
Daher reichte die Rechtsanwaltskanzlei des Kunden Klage gegen die Lufthansa AG auf die restliche Rückerstattung der Ticketpreise ein.

In der Klageerwiderung erkannte Lufthansa die Forderung an und überwies das restliche Geld.

Ganz offensichtlich ist diese Vorgehensweise bei stornierten Flügen alltäglich: In einem anderen Fall wurde bei einem Verbraucher ein Downgrade vorgenommen und eine Rücküberweisung angekündigt. Lediglich eine kleine Zahlung kam beim Lufthansa-Kunden an. Tatsächlich musste erneut Klage gegen die Lufthansa AG erhoben werden, um die gesamte Rückforderung zu erhalten.

Aufwachen!
Ernst nehmen.
Mit Weitsicht handeln.

Forderungen von Verbrauchern werden auf diese Weise nicht erfüllt. Wird erfolgreich Klage erhoben, wie in dem vorliegenden Fall, muss die Lufthansa AG nicht nur den kompletten Ticketpreis rückerstatten, sondern auch noch 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Zinsen an den Verbraucher sowie die Prozesskosten bezahlen. Aus Sicht der klagenden Kanzlei führe dies zu einer Vermögensschmälerung der Lufthansa AG.


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Über die Autorin

Die Journalistin Helga Kleisny ist diplomierte Physikerin (TU Wien), Fallschirmspringerin und Pilotin. Nach Arbeitsorten weltweit (Wien, Taipeh, Boca Raton (FL), München, Frankfurt…) sind ihre Haupt-Lebens- und Einsatzorte nun in Deutschland und in den USA. Sie schreibt als freie Luft- und Raumfahrtjournalistin. Ihre Begeisterung für alles Technische und die Natur, am besten in Kombination, zeigt sich in ihren Büchern und in Seminaren und Vorträgen.