
Man könnte argumentieren, dass in Zeiten der Krise auf das Ausbilden von Schülern im Cockpit kleiner Flugzeuge verzichtet werden kann, um dem großen Ganzen zu dienen. Dabei lässt man jedoch außer acht, dass jeder Pilot der allgemeinen Luftfahrt mindestens alle zwei Jahre einen Übungsflug machen muss, um sein Rating aufrecht zu erhalten.
Das erkannte das Luftfahrt Bundesamt und formulierte Regeln, die zumindest die meisten Berechtigungen pauschal für weitere vier Monate gültig halten, wenn sie zurzeit ablaufen würden.

Dabei wird allerdings vernachlässigt, dass es der allgemeinen Sicherheit dient, wenn ein zweiter Pilot in der ersten Reihe sitzt – bei all denen, die auch in Vor-Coronazeiten nicht ausreichend oft für ihre Proficiency geflogen sind.
Die Auswirkungen des sozialen Distanzierens auf das Fliegen kleiner Flugzeuge in Deutschland
Zunächst begannen die Einschränkungen in der allgemeinen Luftfahrt damit, dass die Ausbildung in kleinen Flugzeugen untersagt wurde. Begründung: Zwischen Lehrer und Schüler bleiben keine 2 Meter Abstand.
Kling logisch, ist aber inkonsistent dazu, dass im normalen Arbeitsalltag in Firmen zwei Menschen sehr wohl mit weniger als zwei Meter Abstand zueinander arbeiten dürfen. Einen Flugschüler auszubilden ist für den Lehrer Arbeit und kein Zeitvertreib.

Außerdem dürften Lehrer und Schüler gemeinsam durch die Stadt gehen ohne die zwei Meter Abstand einzuhalten, da es ja nur zwei Personen sind. (Über die Gruppen an Jugendlichen, die nachts um 2 Uhr oder abends um 11 durch die Stadt ziehen und benutzte Taschentücher in die Vorgärten der Häuser werfen, regt sich keiner auf oder unterbindet es.)
Gemeinsam im Cockpit fliegen, dürfen Schüler und Lehrer aber nicht. Verstehe das wer will. Auch Kapitän und Copilot in einem Verkehrsflugzeug dürfen zusammen im Cockpit arbeiten — auf den wenigen Flügen, die es noch gibt.
Was ist noch erlaubt? Spezialfall Bayern…
Als Pilot alleine im Luftfahrzeug zu fliegen oder nur mit Angehörigen bleibt in den meisten Bundesländern weiterhin legal. Man darf als Familie ja auch zusammen im Auto fahren. Überall in Gallien? Nein, in einer kleinen Enklave, in Bayern, ist auch das untersagt. In ganz Bayern darf man zwar an die frische Luft, aber man darf dabei keine unnötigen Wege zurücklegen.
Bei unnötigen Wegen, die andere Mitmenschen gefährden können, macht das absolut Sinn. Doch die Bayern zählen auch Autofahren oder Spritztouren mit dem Motorrad dazu. Deshalb darf auch keiner einfach so mit einem kleinen Flugzeug fliegen in Bayern. Man kann dabei zwar niemanden anstecken, aber Logik gilt hier wohl nicht. Denn Geschäftsreisen in kleinen Flugzeugen sind weiterhin erlaubt, sogar mit Arbeitskollegen!
Wie sieht das in anderen Bundesländern aus?
Auch an einigen Flugplätzen außerhalb von Bayern treibt es „Stilblüten“.
So gibt es Plätze, die jetzt nur noch nach vorheriger Genehmigung: PPR (Prior Permission Required) mit 24 Stunden Vorlauf der Erlaubnis angeflogen werden dürfen. Diese Genehmigungen sind zudem nicht einfach zu erlangen, da man pro Stunde nur 3 — in Worten: drei — Flugbewegungen pro Platz zulässt, damit sich die einzelnen Piloten auf den großen Flugplatz Arealen im Freien oder getrennt durch ihr Flugzeug in der Luft nicht gegenseitig anstecken können.
Schon länger gibt es Apps, über die man nach der Landung bezahlen kann. Man braucht also keine persönlichen Kontakt mit einem Menschen. An den größeren Heimatflugplätzen der Piloten wird meist sowieso abgebucht.

Social Distancing bei Corona ist sinnvoll.
Wenn man aber per se keinen anderen Menschen trifft, oder dies zumindest weiträumig vermeiden kann, ist eine Einschränkung wie PPR absolut überflüssig. Zudem sind Flugplätze eine öffentliche Infrastruktur, die offen zu sein hat. Genauso wie Bahnhöfe.
Die Ansteckungsgefahr bei den populären öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim angesagten Car Sharing dürfte weit darüber liegen als das, was einzelne Piloten auf einem weiträumigen Gelände vorfinden – Flugzeuge stehen immer mindestens mehrere Meter von einander entfernt (kleiner Hinweis: Flügelspannweite).
Vorschriften sollte man nur dann erlassen dürfen, wenn man auch Ahnung von der Materie und den Bedingungen hat, für die sie gelten.
All diese Maßnahmen schränken nur die Freiheitsrechte unnötig ein. Auf die Ausbreitung von Viren haben sie keinen Einfluss!
Diese Maßnahmen verringern die Sicherheit das Luftverkehrs in Nach-Corona-Zeiten.
Vorgeschriebene Übungsflüge und die dauerhafte Aufrechterhaltung des „In Übung sein“ (Proficiency) – etwa mindestens 3 Starts und Landungen innerhalb der letzten 90 Tage, um Personen mitnehmen zu dürfen – haben ja auch weiterhin ihren Sinn. Der Federstrich der Behörde, der nun entgegen der jahrzehntelangen Erfahrung alle Gültigkeit um vier Monate verlängert, kombiniert mit dem quasi Verbot der In-Übung-Haltung beeinträchtigt die Sicherheit massiv, wenn es wieder los geht.
Weiterdenken. Hirn einschalten. Dann erst Regelungen veranlassen.
Alle Fotos: (c) flugundzeit.
Und ja, ich hätte auch noch genügend Luftaufnahmen, um diesen Beitrag zu bebildern.

